EMVG

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Term Definition
EMVG

Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz

Das EMVG ist die Umsetzung der europäischen EMV-Richtlinie in nationales Recht. Es legt z.B. nationale Sanktionen bei Verstößen gegen das EMVG fest und bestimmt die Aufsichtsbehörden. Die EMVG-Aufsichtsbehörde in Deutschland ist die Bundesnetzagentur (BNetzA).

Das EMVG gilt für alle Betriebsmittel die elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann.

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