EMVG
Term | Definition |
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EMVG | Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz Das EMVG ist die Umsetzung der europäischen EMV-Richtlinie in nationales Recht. Es legt z.B. nationale Sanktionen bei Verstößen gegen das EMVG fest und bestimmt die Aufsichtsbehörden. Die EMVG-Aufsichtsbehörde in Deutschland ist die Bundesnetzagentur (BNetzA). Das EMVG gilt für alle Betriebsmittel die elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann. |
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