AEO

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Term Definition
AEO

Authorised Economic Operator

dt.: Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

= Mit dem AEO-Status kann ein Unternehmen nachweisen, dass es sich sicher im Außenwirtschaftsrecht und Zollrecht bewegt und es damit ein sicherer Geschäftspartner für alle anderen exportierenden und importierenden Unternehmen ist. Der Hauptvorteil eines AEO-Status sind somit zollrechtlichen Vereinfachungen. Es wird unterschieden zwischen AEOC (Customs Simplifications = zollrechtliche Vereinfachungen) und AEOS (Safety und Security).

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